Einleitung 👋
Mit fynk kannst du Dokumente elektronisch unterzeichnen und unterschiedliche Signaturarten verwenden. Welche Signaturart geeignet ist, hängt unter anderem vom Dokument, dem gewünschten Sicherheitsniveau und den jeweiligen rechtlichen Anforderungen ab.
Grundsätzlich werden nach der europäischen eIDAS-Verordnung drei Arten elektronischer Signaturen unterschieden:
Einfache elektronische Signatur (EES)
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Einfache elektronische Signatur (EES)
Die einfache elektronische Signatur (EES) ist die grundlegendste Form einer elektronischen Signatur.
Sie dient dazu, die Zustimmung einer Person zu einem Dokument elektronisch auszudrücken. Hier müssen die Benutzer nur eine Unterschrift leisten, ohne dass ein zweiter Authentifizierungsschritt erforderlich ist.
Beispiele für einfache elektronische Signaturen sind:
eine mit Maus, Touchpad oder Touchscreen gezeichnete Unterschrift
ein eingetippter Name
ein Bild oder Scan einer handschriftlichen Unterschrift
je nach Anwendungsfall auch eine elektronische Bestätigung wie „Ich stimme zu“
Die EES eignet sich insbesondere für Dokumente und Vorgänge, bei denen keine erhöhte Identitätsprüfung erforderlich ist.
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
Die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) bietet ein höheres Sicherheitsniveau als die einfache elektronische Signatur.
Sie ist eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft und ermöglicht eine stärkere Überprüfung seiner Identität. Bei diesem Ansatz wird ein zweiter Authentifizierungsschritt durchgeführt, indem ein Code auf ein mobiles Gerät (via SMS oder WhatsApp) gesendet wird.
Die FES eignet sich für viele geschäftliche Vereinbarungen und Verträge, bei denen eine höhere Sicherheit und Nachweisbarkeit gewünscht ist.
Typische Anwendungsfälle können beispielsweise sein:
Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs)
Dienstleistungsverträge
geschäftliche Vereinbarungen
andere Dokumente mit erhöhtem Sicherheitsbedarf
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bietet das höchste Sicherheitsniveau der drei elektronischen Signaturarten.
Sie ist eine besondere Form der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und erfordert zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere eine zuverlässige Identitätsprüfung sowie ein qualifiziertes Zertifikat, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird.
Nach der europäischen eIDAS-Verordnung hat eine qualifizierte elektronische Signatur grundsätzlich die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
Die QES kommt daher insbesondere für Dokumente infrage, bei denen besonders hohe rechtliche oder regulatorische Anforderungen an die Unterschrift bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen EES, FES und QES?
Die drei Signaturarten unterscheiden sich vor allem hinsichtlich Identitätsprüfung, Sicherheit und Nachweisbarkeit.
| EES | FES | QES |
Sicherheitsniveau | Grundlegend | Hoch | Sehr hoch |
Zusätzliche Identitätsprüfung | In der Regel nein | Ja | Ja, mit hohen Anforderungen |
Digitales Zertifikat | Nicht erforderlich | Je nach Umsetzung | Qualifiziertes Zertifikat erforderlich |
Nachweisbarkeit | Grundlegend | Erhöht | Höchste |
Typische Verwendung | Dokumente mit geringeren Anforderungen | Viele geschäftliche Verträge | Besonders sensible oder regulierte Dokumente |
💡 Kurz gesagt: Je höher die Signaturstufe, desto stärker sind die Anforderungen an die Identifizierung des Unterzeichners und die technische Absicherung der Signatur.
Welche Signaturart benötige ich?
Welche Signaturart für ein bestimmtes Dokument geeignet oder erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Anwendungsfall und den geltenden gesetzlichen Anforderungen ab.
Nicht jeder Vertrag benötigt automatisch eine qualifizierte elektronische Signatur. Für viele geschäftliche Vereinbarungen können auch eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur ausreichend sein.
Bei Dokumenten, für die besondere gesetzliche Formvorschriften gelten, solltest du jedoch vorab prüfen, welche Signaturart erforderlich ist.
💡 Hinweis: fynk kann dir die verschiedenen technischen Möglichkeiten zur elektronischen Unterzeichnung bereitstellen. Welche Signaturart für deinen konkreten rechtlichen Anwendungsfall erforderlich ist, kann jedoch von Land, Dokumentenart und weiteren Umständen abhängen.
Sind elektronische Signaturen rechtsgültig?
Elektronische Signaturen werden innerhalb der Europäischen Union durch die eIDAS-Verordnung geregelt.
Dabei gilt grundsätzlich: Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch vorliegt oder nicht die Anforderungen einer qualifizierten elektronischen Signatur erfüllt.
Die konkrete rechtliche Wirkung kann jedoch von der verwendeten Signaturart, dem jeweiligen Dokument und den gesetzlichen Formvorschriften abhängen.
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) besitzt nach eIDAS ausdrücklich die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
Elektronische Signatur vs. digitale Signatur
Die Begriffe elektronische Signatur und digitale Signatur werden häufig synonym verwendet, beschreiben jedoch nicht genau dasselbe.
Eine elektronische Signatur beschreibt den elektronischen Vorgang, mit dem eine Person ihre Zustimmung zu einem Dokument ausdrückt.
Eine digitale Signatur bezeichnet dagegen eine technische Methode, bei der kryptografische Verfahren eingesetzt werden, um beispielsweise die Authentizität des Unterzeichners und die Integrität eines Dokuments abzusichern.
Digitale Signaturtechnologien können insbesondere bei fortgeschrittenen und qualifizierten elektronischen Signaturen zum Einsatz kommen.
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